Ambulante Palliativversorgung / Spezialisierte ambulante Palliativversorgung

Der Leistungsanspruch steht Versicherten mit einer begrenzten Lebenserwartung zu, die einen besonderen Versorgungsbedarf aufweisen und dennoch ambulant versorgt werden können. Bei der Leistung handelt es sich um eine Gesamtleistung mit ärztlichen und pflegerischen Leistungsanteilen, die bei Bedarf auch rund um die Uhr erbracht werden können. Die ambulante Palliativversorgung soll es ermöglichen, bis zum Tode in der vertrauten häuslichen Umgebung betreut zu werden.

Die Versorgung erfolgt durch Pflegedienste und Ärzte, die speziell für die Bedürfnisse dieser Patienten ausgebildet sind und einen Vertrag mit der Krankenkasse geschlossen haben.

Ein Eigenanteil ist nicht zu entrichten.

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