Häusliche Krankenpflege in vollstationären Pflegeeinrichtungen

Für Versicherte in stationären Pflegeeinrichtungen, die auf Dauer oder voraussichtlich für mindestens sechs Monate einen besonders hohen Bedarf an medizinischer Behandlungspflege haben, übernimmt die Krankenversicherung zusätzlich die Kosten der besonders aufwendigen Behandlungspflege. In der Regel handelt es sich um Spezialeinrichtungen, die besondere Bewohner betreuen, z. B. Beatmungspatienten. Für diese Versorgungsformen werden besondere Verträge zwischen der Pflegeeinrichtung und der Krankenkasse geschlossen. Voraussetzung für die Kostenübernahme ist die Verordnung durch einen Vertragsarzt und die Genehmigung durch die Krankenkasse. Alles Weitere regelt sich nach dem geschlossenen Vertrag. Ein privater Vertrag zwischen Versicherten und Pflegeeinrichtung ist nicht erforderlich. Die Kosten werden von der Krankenkasse übernommen.

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