Kinderhospize
Hospize stehen Menschen mit einer unheilbaren, in absehbarer Zeit zum Tode führenden Krankheit zur Verfügung, die nicht in ihrer häuslichen Umgebung bleiben können. Sie bieten Pflege und Begleitung (palliativ-medizinische Behandlung und Pflege) an, welche die Lebensqualität für sterbende Menschen verbessert, ihre Würde nicht antastet und aktive Sterbehilfe ausschließt.
Wenn Kinder sterben, stellt dies die Familie wie die Begleitenden vor besondere Herausforderungen. Kinderhospize sind auf die besonderen Bedürfnisse und Wünsche von Kindern mit lebenslimitierenden Erkrankungen und ihren Familien bereits ab Diagnosestellung ausgerichtet.
Die Leistungen der Kinderhospize sind stärker als Hospizeinrichtungen für erwachsene Sterbende auf die Betreuung der Angehörigen, insbesondere der Geschwisterkinder ausgerichtet. So sind z. B. in stationären Kinderhospizen die Mitaufnahme von Eltern und Geschwistern grundsätzlich möglich. Kinderhospize verfügen dabei über eine besondere Ausstattung, um hinsichtlich der speziellen Bedürfnisse von schwerstkranken Kindern die sach- und fachkundige palliativ-medizinische, palliativ-pflegerische, soziale und geistig-seelische Versorgung zu gewährleisten.
Ein gravierender Unterschied besteht zudem in der Betreuungsdauer. Da das Kinderhospiz darauf ausgerichtet ist, den Patienten und seine Angehörigen vom Zeitpunkt der Diagnosestellung an zu begleiten, dauert die Begleitphase eines einzelnen Betreuten entsprechend länger. Der Krankheitsverlauf eines schwerstkranken Kindes kann sich über mehrere Jahre hinziehen. Für die Arbeit des Kinderhospizes bedeutet dies, dass über einen längeren Zeitraum zumeist mehrfache Aufenthalte zur Entlastung und professionellen Unterstützung der Familien erfolgen.
Voraussetzung der Aufnahme ist eine ärztliche Verordnung sowie ein Vertrag zwischen dem Kinderhospiz und den Krankenkassen.
Ein Eigenanteil ist nicht zu entrichten.
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