Häusliche Krankenpflege
Pflegebedürftige benötigen sehr oft auch die Unterstützung eines Pflegedienstes, um z. B. Unterstützung bei Insulin-Injektionen oder Verbandwechseln zu erhalten. In der Regel sind alle Pflegedienste die Pflegesachleistungen anbieten, auch berechtigt diese behandlungspflegerischen Leistungen zulasten der zuständigen Krankenkassen abzugeben. Voraussetzung ist die Verordnung durch einen Vertragsarzt und die Genehmigung durch die Krankenkasse. Alles Weitere regelt sich nach den zwischen den Krankenkassen und dem jeweiligen Pflegedienst geschlossenen Vertrag. Ein privater Vertrag zwischen Pflegedienst und Versicherten ist hier nicht erforderlich.

