Tages- und Nachtpflege

Leistungen

Die Tages- und Nachtpflege soll die Leistungen der häuslichen Pflege ergänzen und diese dauerhaft sichern. Die Leistungen kommen insbesondere für Pflegebedürftige in Betracht, die aufgrund körperlicher oder seelischer Beeinträchtigungen außerstande sind, während der Abwesenheit ihrer Pflegeperson(en) allein in ihrer Häuslichkeit zu verbleiben, ansonsten jedoch zu Hause versorgt werden.

Inhalt der allgemeinen Pflegeleistungen sind die im Einzelfall erforderlichen Hilfen in der anerkannten Pflegestufe zur Unterstützung, zur teilweisen oder zur vollständigen Übernahme der Aktivitäten im Ablauf des täglichen Lebens oder zur Beaufsichtigung oder Anleitung mit dem Ziel der eigenständigen Durchführung der Aktivitäten.
Folgende Hilfen zählen zu diesen allgemeinen Pflegeleistungen:

  • Hilfen bei der Körperpflege,
  • Hilfen bei der Ernährung,
  • Hilfen bei der Mobilität,
  • Hilfen im Rahmen der sozialen Betreuung und
  • medizinische Behandlungspflege.

Die von der Pflegekasse zu erbringende Leistung beträgt im Kalendermonat bis zu

  • 450 Euro bei Pflegestufe I
  • 1.100 Euro bei Pflegestufe II
  • 1.550 Euro bei Pflegestufe III.

Sofern eine Tages- und Nachtpflegeeinrichtung eine "Abwesenheitsvergütung" aufgrund der bestehenden vertraglichen Regelungen berechnet, berücksichtigen wir diese bei der Leistungsgewährung der vorgenannten Beträge.

Die Fahrkosten sind in der Regel Bestandteil der mit den teilstationären Pflegeeinrichtungen vereinbarten Pflegesätze, können aber auch als separate Vergütungsbestandteile vereinbart werden. Die Fahrkosten gehören zu den erstattungsfähigen Aufwendungen.

Pflegebedürftige, bei denen neben dem Hilfebedarf im Bereich der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung ein erheblicher Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung gegeben ist, können Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme der Tages- und Nachtpflege entstehen, auch als zusätzliche Betreuungsleistungen beanspruchen.

Darüber hinaus besteht grundsätzlich die Möglichkeit, die Leistungen der Tages- und Nachtpflege mit denen der Sachleistungen bzw. des Pflegegeldes flexibel zu kombinieren. Nähere Auskünfte erhalten Sie in unseren Geschäftsstellen.

Informationen zu den Preisen

Die Reihenfolge der Anzeige erfolgt grundsätzlich aufsteigend nach dem Namen des Leistungserbringers. Allerdings sind die Einrichtungen vorangestellt, mit denen die Knappschaft besondere Verträge über ein Versorgungsmanagement geschlossen hat. Die Knappschaft will die Versorgung ihrer Versicherten weiter optimieren und hat daher mit bestimmten Einrichtungen ergänzende Vereinbarungen zur integrierten Versorgung nach §§ 140 a ff SGB V geschlossen. Durch indikationsspezifische Prophylaxemaßnahmen und durch Optimierung der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung in diesen Einrichtungen, ist die Knappschaft bestrebt, die pflegerische und medizinische Versorgungssituation ihrer Versicherten zu verbessern und unnötige Krankenhauseinweisungen zu vermeiden.

Die Tagespflegeeinrichtungen rechnen ihre Leistungen nach tagesbezogenen Pflegesätzen ab. Dieser Betrag besteht aus den Bestandteilen:

  1. Anteil für die pflegebedingten Aufwendungen
  2. Anteil für Unterkunft und Verpflegung
  3. gegebenenfalls Fahrkosten
  4. Investitionskosten

Die Kostenübernahmepflicht der Pflegekassen beschränkt sich jedoch auf den Pflegesatz für die pflegebedingten Aufwendungen sowie gegebenenfalls die Fahrkosten und ist begrenzt auf den Höchstbetrag der jeweiligen Pflegestufe.

Der Anteil für Unterkunft und Verpflegung, die individuellen Investitionskosten der Tagespflege sowie die über den Höchstbetrag der jeweiligen Pflegestufe hinausgehenden Beträge sind vom Pflegebedürftigen oder gegebenenfalls dem zuständigen Sozialhilfeträger zu finanzieren.

Beispiel:

Pflegesatz für pflegebedingte Aufwendungen Stufe II45,00 Euro
Anteil Unterkunft und Verpflegung15,00 Euro
Fahrkosten je Fahrt morgens und abends je 5,00 Euro10,00 Euro
Investitionskosten12,00 Euro

Tagessatz82,00 Euro

Die Tagespflege wird 20 Tage im Monat besucht = 1.640,00 Euro

Die Pflegekasse übernimmt die pflegebedingten Aufwendungen45,00 Euro
und die Fahrkosten10,00 Euro

55,00 Euro

bei 20 Besuchstagen 1.100 Euro, maximal jedoch Leistungen in der Pflegestufe II von 1.100 Euro. Die Restkosten von 540 Euro sind vom Pflegebedürftigen oder gegebenenfalls vom zuständigen Sozialhilfeträger zu finanzieren.

Für nähere Informationen zu den Kombinationsleistungen von Tagespflege, Pflegegeld und Pflegesachleistungen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Geschäftsstelle.

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