Beratungseinsätze

Pflegegeldbezieher der Pflegestufe I und II müssen einmal im Kalenderhalbjahr, die der Pflegestufe III einmal im Kalendervierteljahr einen zugelassenen Pflegedienst zu einem Beratungsbesuch in der Häuslichkeit in Anspruch nehmen. Der Pflegedienst prüft, ob die Versorgung noch sichergestellt ist oder ob ergänzende Hilfestellungen sinnvoll sind. Die Kosten des Beratungseinsatzes durch den Pflegedienst übernimmt die Pflegekasse. Ab 1. Januar 2009 kann dieser Beratungsbesuch auch von den Pflegeberatern der Pflegekassen durchgeführt werden.

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